Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 27752
Firma: DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG
Sitz: Frankfurt am Main
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DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG, Frankfurt am Main, (Industriepark...
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Veröffentlichung vom 01.10.2007 08:32:00
DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG, Frankfurt am Main (Industriepark Höchst Geb.B 598, 65926 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dr. Th. Böhme Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Geretsried (Amtsgericht München, HRB 45052) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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