Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRA 2185
Firma: Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG
Sitz: Gießen
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HRA 2185: Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Linden, ...
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HRA 2185: Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Gießen, ...
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HRA 2185: Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Gießen, ...
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HRA 2185: Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Gießen, ...
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Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Gießen, Gottlieb-Daiml...
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Veröffentlichung vom 08.09.2010 12:00:00
Bau-Heimwerker- und Gartenmarkt Gießen Süd GmbH & Co. KG, Gießen, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 35398 Gießen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bau- und Heimwerkermarkt Gießen West GmbH & Co. KG mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 1797) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.