Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRA 16351
Firma: GFI Immobilien GmbH & Co. KG
Sitz: Baunatal
Adresse: Schwalbenweg 14, 34225 Baunatal
Veränderungen
HRA 16351: GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Baunatal, Schwalbenweg 14, 34225 Baunat...
Veränderungen
HRA 16351: GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Kassel, Hafenstraße 2, 34125 Kassel. Si...
Veränderungen
HRA 16351: GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Kassel, Friedrichsplatz 10, 34117 Kasse...
Veränderungen
GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Baunatal, Friedrichsplatz 10, 34117 Kassel.Neuer S...
Veränderungen
GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Baunatal (Wilhelmshöher Str. 71, 34225 Baunatal). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2006 10:52:00
GFI Immobilien GmbH & Co. KG, Baunatal (Wilhelmshöher Str. 71, 34225 Baunatal, Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die Vermittlung von Immobilien, Dienstleistungen und deren Verträge, die Errichtung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung als Bauträger sowie den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Komplementärin: GFI Verwaltungs-GmbH, Baunatal (Amtsgericht Kassel HRB 13756), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baumanagement und Consulting GFI GmbH mit dem Sitz in Baunatal (Amtsgericht Kassel HRB 7487). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.