Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen GnR 773
Firma: Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG
Sitz: Griesheim
Adresse: Wilhelm-Leuschner-Straße 160 A, 64347 Griesheim
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Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG, Frankfurt am Main (Wilhelm-Leuschner-S...
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Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG, Frankfurt am Main, (Waidmannstraße 12,...
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Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG, Frankfurt am Main (Schloßgasse 14, 648...
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Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG, Frankfurt am Main (Schloßgasse 14, 648...
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Veröffentlichung vom 02.01.2007 09:23:00
Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG, Frankfurt am Main (Schloßgasse 14, 64807 Dieburg). Die Generalversammlung vom 04.08.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 2a (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine hochwertige, sichere und preiswürdige Wohnungsversorgung. Zu diesem Zweck erwirbt und errichtet die Genossenschaft Wohnraum und vermietet diesen an Mitglieder und Nichtmitglieder und errichtet, erwirbt, vermietet und veräußert Wohnraum für Mitglieder nach dem Mietkaufkonzept; räumt die Genossenschaft ihren Mitgliedern das unwiderrufliche und vererbliche Recht ein, das Eigentum an den von der Genossenschaft zu Wohnzwecken überlassenen Wohnungen für den Fall zu erwerben, daß die Mehrheit der in dem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohneigentum und der Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 22 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft ist berechtigt zur Gewährung stiller Beteiligungen. Dabei darf die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Aufnahme neuer und die Aufgabe bestehender Geschäftszweige sowie die Errichtung und Aufhebung von selbständigen Zweigniederlasssungen bzw. Betrieben, die vollständige oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebs, die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines wesentlichen Unternehmensteils, ferner der Abschluss. die Änderung oder die Aufhebung von Betriebsüberlassungs- und Ergebnisübernahmeverträgen von der Zustimmung der stillen Gesellschafter abhängig gemacht werden.