Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen GnR 303
Firma: Wohn- und Bauverein Dill eG
Sitz: Dillenburg
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GnR 303: Wohn- und Bauverein Dill eG, Dillenburg, Hof-Feldbach-Str. 6/8, 35683 D...
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Veröffentlichung vom 15.05.2012 12:00:00
Bauverein Dillenburg eG, Dillenburg (Wilhelmstraße 4, 35683 Dillenburg). Die Generalversammlung vom 20.03.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 17 und 28 beschlossen. Wohn- und Bauverein Dill eG. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, freiberufliche Tätigkeiten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.03. und 20.03.2012 mit der Wohnbau Haiger eG mit Sitz in Haiger (Amtsgericht Wetzlar, GnR 302) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Bauverein Dillenburg eG, Dillenburg, (Wilhelmstraße 4, 35683 Dillenburg).Die Gen...
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Bauverein Dillenburg eG, Dillenburg, (Wilhelmstraße 4, 35683 Dillenburg).Nicht m...
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