Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen GnR 123
Firma: Raiffeisenkasse Wölf eingetragene Genossenschaft
Sitz: Wölf
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GnR 123: Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten...
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GnR 123: Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten...
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Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100...
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Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100...
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Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100...
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Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100...
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Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100...
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Veröffentlichung vom 12.09.2007 15:15:00
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG, Petersberg (Im Heiligengarten 3, 36100 Petersberg). Die Generalversammlung vom 03.07.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie §§ 4, 6, 9 und 11 (Mitgliedschaft), §§ 15 und 18 (Vorstand), §§ 22, 24 und 25 (Aufsichtsrat), §§ 28, 30, 31 und 33 (Generalversammlung), § 37 (Geschäftsanteil), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 1) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.