Veröffentlichungen vom Amtsgericht Korbach zum Aktenzeichen GnR 108
Firma: "Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG"
Sitz: Bad Arolsen-Mengeringhausen
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GnR 108: "Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG", Bad A...
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GnR 108:"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG", Bad Ar...
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"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG", Bad Arolsen-Me...
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"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG", Bad ...
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Veröffentlichung vom 25.09.2009 12:00:00
"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Waldeck-Wolfhagen eG", Bad Arolsen, (Söllinge 4, 34454 Bad Arolsen).Die Generalversammlung vom 18.06.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: "Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG". Bad Arolsen-Mengeringhausen. Neuer Gegenstand: Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch 1. Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln; 2. den Verkauf der gesamten Produktion an Schlachtvieh und Nutzvieh sowie durch den Fleischhandel nach gemeinsamen Verkaufsregeln. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.05.2009, 03.06.2009 und 18.06.2009 mit der Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Fritzlar eG mit Sitz in Fritzlar (Amtsgericht Fritzlar, GnR 401) und der Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung gG Frankenberg mit Sitz in Frankenberg (Eder) (Amtsgericht Marburg, GnR 296) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Waldeck-Wolfhagen eG"...
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"Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Waldeck-Wolfhagen eG"...
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