Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen GnR 103
Firma: Raiffeisenbank eG
Sitz: Großenlüder
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GnR 103: Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 ...
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GnR 103: Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 ...
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Berichtigungen
GnR 103: Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Ne...
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GnR 103: Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Zw...
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GnR 103: Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Pr...
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GnR 103: Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Ge...
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GnR 103: Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Be...
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Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Prokura erl...
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Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Die Vertret...
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Raiffeisenbank eG, Großenlüder, (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder).Gesamtproku...
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Veröffentlichung vom 28.06.2007 17:02:00
Raiffeisenbank eG, Großenlüder (Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder). Die Vertreterversammlung vom 08.05.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie in den §§ 3, 4, 6, 9, 10 und 11 (Mitgliedschaft), §§ 15, 16, 18 (Vorstand), §§ 22, 24 und 25 (Aufsichtsrat), §§ 26 b, 26 d, 26 e, 26 f, 28, 30, 31 33, 35 (Vertreterversammlung), §§ 42, 43 (Rechnungswesen), 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alt. BGB befreien, also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.