Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen PR 358 HB
Firma: BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB - Patentanwälte Rechtsanwälte
Sitz: Bremen
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Veröffentlichung vom 17.04.2020 20:00:00
PR 358 HB: BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB - Patentanwälte Rechtsanwälte, Bremen (Hollerallee 32, 28209 Bremen). Sitz der Firma: Die Zweigniederlassung Nr. 2 in 14469 Potsdam ist aufgehoben. Partner: Nicht mehr Partner: 5. Dr. Czychowski, Christian; Nicht mehr Partner: 21. Prof. Dr. Nordemann, Jan Bernd; Nicht mehr Partner: 22. Prof. Dr. Nordemann, Axel; Nicht mehr Partner: 23. Dr. Nordemann-Schiffel, Anke; Rechtsverhaeltnis: Die Partnerschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 05.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Standort Potsdam) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung auf die neu gegründete NORDEMANN CZYCHOWSKI & PARTNER Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, PR 162 P) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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Neueintragungen
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