Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 5333 BHV
Firma: Wilhelm von Ameln Stahlbau GmbH
Sitz: Stuhr
Veränderungen
HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Stra...
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HRB 5333 BHV: Medico Support GmbH, Bremerhaven, Dr.-Franz-Mertens-Straße 8, 2758...
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Veröffentlichung vom 02.09.2016 20:00:00
HRB 5333 BHV: Firma vormals: WS Verwaltungs GmbH, Bremerhaven, Adolf-Butenandt-Str. 2 d, 27580 Bremerhaven. Medico Support GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 wurde die Firma geändert und dementsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Medico Support GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 2524 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.