Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 33888 HB
Firma: Versorgungsnetzwerk GmbH
Sitz: Bremen
Adresse: Hollerlander Weg 96, 28355 Bremen
Veränderungen
HRB 33888 HB: Versorgungsnetzwerk GmbH, Bremen, Hollerlander Weg 96, 28355 Breme...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.11.2018 20:00:00
HRB 33888 HB: Versorgungsnetzwerk GmbH, Bremen, Hollerlander Weg 96, 28355 Bremen. Versorgungsnetzwerk GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Hollerlander Weg 96, 28355 Bremen; Gegenstand: Die Beratung zur Optimierung berufsspezifischer und betriebswirtschaftlicher Abläufe und Kosten. Diese Beratung erstreck sich auch als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 Satz 1 Nr.2 GewO auf die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO auf die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Kapital: 50.100 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Bischoff, Angelika, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Schlussbestimmungen). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Versorgungsnetzwerk AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22620 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Bischoff, Angelika aus Bremen