Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 33834 HB
Firma: Metsä Board Deutschland GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 33834 HB: Metsä Board Deutschland GmbH, Bremen, Louis-Krages-Straße 30, 2823...
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HRB 33834 HB: Metsä Board Deutschland GmbH, Bremen, Louis-Krages-Straße 30, 2823...
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HRB 33834 HB: Metsä Board Deutschland GmbH, Bremen, Louis-Krages-Straße 30, 2823...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2018 20:00:00
HRB 33834 HB: Metsä Board Deutschland GmbH, Bremen, Louis-Krages-Straße 30, 28237 Bremen. Metsä Board Deutschland GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Louis-Krages-Straße 30, 28237 Bremen; Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften als Tochtergesellschaften und die Finanzierung dieser Tochtergesellschaften durch Darlehen, wobei der Umfang der Finanzierungstätigkeit nicht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz erfüllt. Ferner der Import- und Export, der Versand und Transport, der Handel mit Papier, Papierprodukten, Karton und Pappen und die Erbringung von Service- und Dienstleistungen für den Im- und Export von Papier, Papierprodukten, Karton und Pappen für Kunden und verbundene Unternehmen der Metsä Board Gruppe, Espoo/Finnland. Stammkapital: 26.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Noponen, Jussi, *XX.XX.XXXX, Espoo / Finnland; Prokura: Berthel, Joachim, *XX.XX.XXXX, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Gohlke, Bernd Gerhard, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Hinz, Manfred, *XX.XX.XXXX, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Dr. Kiviranta, Ari Juhani, *XX.XX.XXXX, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Sederholm, Henri, *XX.XX.XXXX, Espoo / Finnland; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Streit, Ralph, *XX.XX.XXXX, Krefeld; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Winkels, Robert Gordon, *XX.XX.XXXX, Bergisch Gladbach; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Zaubitzer, Ellen, *XX.XX.XXXX, Bergisch Gladbach; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.12.1995 zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.04.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 51198) nach Bremen verlegt. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 sind ferner die Firma (bisher: Metsä Board Deutsche Holding GmbH) und der Unternehmensgegenstand sowie der Gesellschaftervstrag entsprechend in § 1 und § 2 geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Metsä Board Deutschland GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB HRB 26327 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Berthel, Joachim aus Hamburg,
Dr. Kiviranta, Ari Juhani aus Köln,
Gohlke, Bernd Gerhard aus Frankfurt am Main,
Hinz, Manfred aus Lübeck,
Noponen, Jussi aus Espoo / Finnland,
Sederholm, Henri aus Espoo / Finnland,
Streit, Ralph aus Krefeld,
Winkels, Robert Gordon aus Bergisch Gladbach,
Zaubitzer, Ellen aus Bergisch Gladbach