Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 32792 HB
Firma: Finanzberatung Schorn GmbH
Sitz: Bremen
Adresse: Altenwall 6, 28195 Bremen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2017 20:00:00
HRB 32792 HB: Finanzberatung Schorn GmbH, Bremen, Altenwall 6, 28195 Bremen. Finanzberatung Schorn GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Altenwall 6, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen der §§ 34c, 34d, 34f und 34i der GewO sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Kapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Schorn, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2017 mit Änderung vom 18.09.2017. Die Gesellschaft ist entstanden durch die Ausgliederung aus dem Vermögen des Bernhard Schorn, *XX.XX.XXXX, Bremen, als Inhaber unter der Firma Bernhard Schorn Finanzberatung e.Kfm. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27662 HB) aufgrund des Ausgliederungsplans vom 22.08.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schorn, Bernhard aus Bremen,
Vermögen Bernhard Schorn aus Bremen