Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 32751 HB
Firma: Bremer Catering Service GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 32751 HB: Bremer Catering Service GmbH, Bremen, Hamfhofsweg 133, 28357 Breme...
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HRB 32751 HB: Bremer Catering Service GmbH, Bremen, Hamfhofsweg 133, 28357 Breme...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2017 20:00:00
HRB 32751 HB: Bremer Catering Service GmbH, Bremen, Hamfhofsweg 133, 28357 Bremen. Bremer Catering Service GmbH. Bremen. Geschäftsanschrift: Hamfhofsweg 133, 28357 Bremen. Gegenstand: Das Catering, insbesondere die Zubereitung und der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Catering. Stammapital: 62.500 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Bührmann, Theo, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Kelkenberg, Jasper, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 18.08.2017 mit Änderung vom 28.08.2017. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bremer Catering Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27320 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Bührmann, Theo aus Bremen,
Kelkenberg, Jasper aus Bremen