Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 31743 HB
Firma: OCEON 3. Projekt GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 31743 HB: OCEON 3. Projekt GmbH, Bremen, Weserstraße 93, 28199 Bremen. Nicht...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2016 20:00:00
HRB 31743 HB: OCEON 3. Projekt GmbH, Bremen, Weserstraße 93, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Weserstraße 93, 28199 Bremen; Gegenstand: Der Erwerb und die Bebauung eines Teils des in Bremerhaven, Schleusenstraße/Barkhausenstraße belegenen Grundstücks sowie die anschließende Verwertung dieses Grundstücks. Kapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Kathmann, Lüder Philipp, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Hicken, Uwe, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten; Geschäftsführer: 3. Meyer, Volker, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OCEON 3. Projekt GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 26361 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.08.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hicken, Uwe aus Bremen,
Kathmann, Lüder Philipp aus Bremen,
Meyer, Volker aus Bremen