Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 31179 HB
Firma: ALCOBRA GmbH
Sitz: Bremen
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HRB 31179 HB: ALCOBRA GmbH, Bremen, Richard-Dunkel-Straße 120, 28199 Bremen. Nic...
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HRB 31179 HB: ALCOBRA GmbH, Bremen, Richard-Dunkel-Straße 120, 28199 Bremen. Geg...
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Veröffentlichung vom 08.03.2016 20:00:00
HRB 31179 HB: ALCOBRA GmbH, Bremen, Richard-Dunkel-Straße 120, 28199 Bremen. Gegenstand: Der Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere Metalle und Metallwaren, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch drei Geschäftsführer oder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2016 wird der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere wird die Firma (§ 1), der Gegenstand des Unternehmens (§ 2) und die allgemeine Vertretungsregelung (§ 5) geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.01.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage verschmilzt die ALCOBRA GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 27064 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.