Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 31000 HB
Firma: Speedliner Mobility Aktiengesellschaft
Sitz: Bremen
Adresse: Schwachhauser Ring 78, 28209 Bremen
Löschungen
HRB 31000 HB: Speedliner Mobility Aktiengesellschaft, Bremen, Schwachhauser Ring...
Veränderungen
HRB 31000 HB: Speedliner Mobility Aktiengesellschaft, Bremen, Schwachhauser Ring...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 31000 HB: Speedliner Mobility Aktiengesellschaft, Bremen, Schwachhauser Ring...
Veränderungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.01.2016 20:00:00
HRB 31000 HB: Speedliner Mobility Aktiengesellschaft, Bremen, Schwachhauser Ring 78, 28209 Bremen. Geschäftsanschrift: Schwachhauser Ring 78, 28209 Bremen. Gegenstand: Die Prokuktion von Fahrrädern und Zweirädern nebst Zubehör, Sportgeräten, der Groß- und Einzelhandel mit diesen Produkten, die Durchführung von Messen und Veranstaltungen, sowie die Beratung von Unternehmen zu innerbetrieblichen Mobilität. Stammkapital: 100.000 EUR. Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Schaar, Werner, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Aktiengesellschaft. Satzung vom: 07.08.2015. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Speedliner Mobility GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 29711 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.08.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schaar, Werner aus Wiesbaden