Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 30949 HB
Firma: BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH
Sitz: Bremen
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HRB 30949 HB: BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH, Bremen, Präsident-Ke...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 24.03.2017 20:00:00
HRB 30949 HB: BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1A, 28203 Bremen. Als nicht eingetragen bekannt gemacht: Der Entwurf des Verschmelzungsplans mit Datum vom 14.03.2017 wurde eingereicht. 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: a) Als Übernehmende Gesellschaft die BLG Automobile Logistics Süd-/ Osteuropa GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Bremen; b) Als Übertragende Gesellschaft die BLG Automobile Logistics Russia Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach zypriotischem Recht mit Sitz in Nikosia. 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: a) Die Übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 30949 HB; b) Die Übertragende Gesellschaft ist eingetragen im (zypriotischen) Unternehmerregister beim Ministerium für Energie, Handel, Industrie und Tourismus der Republik Zypern (Department of Registrar of Companies and Official Receiver of the Ministry of Energy, Commerce, Industry and Tourism of the Republic of Cyprus) unter Nr. HE 295990. 3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Für die BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der United Labels Aktiengesellschaft nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Übernehmenden Gesellschaft gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH unter deren Geschäftsanschrift, BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH, Präsident-Kennedy-Platz 1A, 28203 Bremen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Angaben für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, 122 h UmwG und Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan, § 122 i UmwG) entfallen, da im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile ausgegeben werden. b) Für die BLG Automobile Logistics Russia Limited: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Section 198-200 des zypriotischen Gesellschaftsgesetzes (Companies Law, Cap. 113 - "CCL") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er das Verlangen gegenüber dem zuständigen zypriotischen Gericht geltend zu machen. Der Verschmelzungsplan bedarf dann der Zustimmung von 75 % der Gläubiger in der Gläubigerversammlung. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: BLG Automobile Logistics Russia Limited, 1 Lampouses Str., 1095 Nikosia (Zypern). Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Übernehmenden Gesellschaft, so dass insoweit Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Veränderungen
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Neueintragungen
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