Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 30567 HB
Firma: Bremer Rolandmühle Erling Beteiligungs-GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 30567 HB: Bremer Rolandmühle Erling Beteiligungs-GmbH, Bremen, Emder Straße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2015 20:00:00
HRB 30567 HB: Bremer Rolandmühle Erling Beteiligungs-GmbH, Bremen, Emder Straße 39, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Emder Straße 39, 28217 Bremen. Gegenstand: Die Beteiligungg an anderen Unternehmen, insbesondere an der Roland Mills United, sowie die Verwaltung und Weiterentwicklung dieser Beteiligungen. Stammkapital: 1.000.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit. Geschäftsführer: Erling, Berend Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Erling, Hans-Christoph, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 01.07.2015; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bremer Rolandmühle Erling Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23243 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Erling, Berend Jürgen aus Bremen,
Erling, Hans-Christoph aus Bremen