Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 30235 HB
Firma: cp energie GmbH
Sitz: Bremen
Adresse: Bürgermeister-Spitta-Allee 49, 28329 Bremen
Veränderungen
HRB 30235 HB: cp energie GmbH, Bremen, Bürgermeister-Spitta-Allee 49, 28329 Brem...
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HRB 30235 HB: cp energie GmbH, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 78, 28209 Bremen...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.03.2015 20:00:00
HRB 30235 HB: cp energie GmbH, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 78, 28209 Bremen. Gegenstand: Das Energiemanagement für Industrie- und Gewerbekunden durch kaufmännische und technische Energiedienstleistungen und Energiekostenoptimierungen. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Jaekel, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2014 mit Änderungen vom 29.10.2014 in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und vom 12.12.2014 in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage). Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Inhabers des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma Ulrich Jaekel cp energie e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27028 HB) auf Grund des Spaltungsplans vom 27.08.2014. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Jaekel, Ulrich aus Bremen