Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 29455 HB
Firma: wpd Windparks Odelsa GmbH
Sitz: Bremen
Adresse: Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen
Löschungen
HRB 29455 HB: wpd Windparks Odelsa GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 B...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.09.2016 20:00:00
HRB 29455 HB: wpd Windparks Odelsa GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: 1. Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit Datum vom 29.08.2016 wurde eingereicht. 2. Die Green Return Holding S. á. r. l. ist eine Société á responsabilité Iimitée nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Sie hat ihren Sitz in 1c, nue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg. Sie ist im Handelsregister Luxemburg unter B 206893 eingetragen. 3. Die wpd Windparks Odelsa GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Freie Hansestadt Bremen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 29455 HB eingetragen. 4. Einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Dabei sind folgende Punkte zu vermerken: a. Die übernehmende Gesellschaft, die Green Return Holding S. á. r. l., unterliegt nicht dem deutschen Recht. Daher ist den Gläubigem der übertragenden Gesellschaft, der wpd Windparks Odelsa GmbH, gemäß § 122j des Umwandlungsgesetzes (UmwG) Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Ferner steht es den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Entscheidend für die Fristberechnung ist allein die Bekanntmachung des Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans nicht dessen Veröffentlichung in seiner Gesamtheit Die Ansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gesellschaft anzumelden, wobei der Zugang der angemeldeten Ansprüche entscheidend ist. Der Gläubiger hat dabei die Gefährdung seiner Ansprüche glaubhaft zu machen, wobei der schlichte Schuldnerwechsel oder die durch die Hinausverschmelzung bewirkte Sitzverlegung des Schuldners ins Ausland für sich genommen grundsätzlich kein Gefährdungsgrund darstellt. Es bedarf der Geltendmachung einer konkreten Gefährdung. Eine Sicherheit kann dann nicht gestellt werden, wenn der Anspruch bereits fällig ist. In diesem Fall kann der Gläubiger sofortige Erfüllung verlangen. Bei Ansprüchen, für die Sicherheit zu stellen ist, sollen die jeweiligen Gläubiger unter Angabe ihres Namens oder ihrer Firma einen ausreichend frankierten Brief an die Geschäftsanschrift der wpd Odelsa GmbH (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Freie Hansestadt Bremen senden. In diesem Brief sollen die jeweiligen Forderungen tabellarisch zeilenweise aufgelistet sein. In den weiteren Spalten sollen jeweils der Rechtsgrund der Forderung, das Datum, an dem die Forderung entstanden ist, die ursprüngliche Höhe und die Höhe, in der die Forderung derzeit valutiert angegeben werden. b. Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft der Green Return Holding S. á. r. l. deren Forderungen vor Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister entstanden, sind nach Artikel 268 des luxemburgischen Handelsgesetzes (LHG) berechtigt, innerhalb einer Frist von 2 Monaten (zwei) Monaten nach der in Artikel 273 LHG vorgesehenen Eintragung der Verschmelzung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, d. h. beim Magistrat du Tribunal d´Arrondissement de et á Luxemburg siégeant en Matiére commerciale, Bâtiment CO, Cité judiciaire, L-2080 Luxemburg, die Stellung von ausreichend Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen zu beantragen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. c. Dem Schutz der Minderheitsgesellschafter dienen die Regelungen der §§ 122h, 122i UmwG. An der wpd Odelsa GmbH ist die Green Return Holding S. á. r. l. zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. An der Green Return Holding S. á. r. l. ist die Green Return Fund SCS, SICAV-FIS zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. Damit sind bei den an dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. d. Bezüglich der kostenfreien Auskünfte über die Hinweise und Modalitäten können sich die Gläubiger und Minderheitsgesellschafter an Herrn Rechtsanwalt Daniel Bura bei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in der Europaallee 20 in D-66113 Saarbrücken und/oder Herrn Harald Strelen bei taxINvest GmbH in der 1c, rue Gabriel Lippmann in L-5365 Munsbach wenden.Veränderungen
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Neueintragungen
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