Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 27390 HB
Firma: MV Maritime Investments GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 27390 HB: MV Maritime Investments GmbH, Bremen, Altenwall 21, 28195 Bremen. ...
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HRB 27390 HB: MV Maritime Investments GmbH, Bremen, Altenwall 21, 28195 Bremen. ...
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Veröffentlichung vom 05.11.2019 20:00:00
HRB 27390 HB: MV Maritime Investments GmbH, Bremen, Altenwall 21, 28195 Bremen. Name der Firma: MV Maritime Investments GmbH; Gegenstand: Die Verwaltung und Abwicklung von Schifffahrtsgesellschaften, die Übernahme der Haftung von Schifffahrtsgesellschaften, die Investition in Schiffsbeteiligungen sowie die Vornahme aller Handlungen, die mit den vorstehenden Gegenständen im Zusammenhang stehen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 sind die Firma und der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 15.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Verwaltung Schifffahrts-Gesellschaft "Merkur Lake" mbh mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23113 HB), die Verwaltung Erste Schifffahrtsgesellschaft "Merkur Bay" mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21790 HB), die Verwaltung Schiffahrtsgesellschaft MS "Merkur Star" mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 16638 HB) und die Merkur Sea Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 11278 HB) durch Übertragung ihrer Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
Verwaltung Schifffahrtsgesellschaft "Merkur Wave" mbH, Bremen, Altenwall 21, 281...