Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 25438 HB
Firma: ARIMA I. Grundbesitz GmbH
Sitz: Bremen
Adresse: Osterdeich 27, 28203 Bremen
Veränderungen
HRB 25438 HB: ARIMA I. Grundbesitz GmbH, Bremen, Osterdeich 27, 28203 Bremen. Si...
Veränderungen
HRB 25438 HB: ARIMA I. Grundbesitz GmbH, Bremen, Hollerallee 22, 28209 Bremen. G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.03.2009 12:00:00
ARIMA I. Grundbesitz GmbH, BremenLangenstr. 52/54, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Langenstr. 52/54, 28195 Bremen. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien, von Beteiligungen an anderen Unternehmen und von sonstigen Vermögenswerten sowie die Vornahme aller damit mittel- und unmittelbar verbundenen Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie allen sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Gerken, Stephan, *XX.XX.XXXX, Stuhr; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2009. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "ARIMA I. Grundbesitz GmbH & Co. KG" mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 24723 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.02.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Gerken, Stephan aus Stuhr