Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 24311 HB
Firma: neusta portal services GmbH
Sitz: Bremen
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HRB 24311 HB: neusta portal services GmbH, Bremen, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217...
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HRB 24311 HB: neusta portal services GmbH, Bremen, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217...
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HRB 24311 HB: Firma vormals: via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Konsu...
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HRB 24311 HB: via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Konsul-Smidt-Straße ...
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HRB 24311 HB: via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Konsul-Smidt-Straße ...
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HRB 24311 HB: via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Hinter dem Schütting...
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HRB 24311 HB: via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Hinter dem Schütting...
Berichtigungen
via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Hinter dem Schütting 1 A, 28195 Br...
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via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen, Hinter dem Schütting 1 A, 28195 Br...
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Veröffentlichung vom 10.09.2007 06:51:00
via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen(Hinter dem Schütting 1 a, 28195 Bremen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 ist das Stammkapital zur Durchführung nachstehender Ausgliederung um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und § 3 des Gesellschaftsvertrages entsprechend geändert worden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 25.07.2007 das von der Gesellschafterin Almut Roeper aus ihrem Vermögen ausgegliederte, bisher unter der Firma via roeper e.K. in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 24769 HB) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
via roeper Erfolgskommunikation GmbH, Bremen(Hinter dem Schütting 1 a, 28195 Br...