Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 1925 BHV
Firma: AWO Arbeiterwohlfahrt gem. GmbH
Sitz: Bremerhaven
Veränderungen
HRB 1925 BHV: AWO Arbeiterwohlfahrt gem. GmbH, Bremerhaven, Bütteler Str. 1, 275...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1925 BHV: AWO Arbeiterwohlfahrt gem. GmbH, Bremerhaven, Bütteler Str. 1, 275...
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Veröffentlichung vom 02.12.2016 20:00:00
HRB 1925 BHV: AWO Arbeiterwohlfahrt gem. GmbH, Bremerhaven, Bütteler Str. 1, 27568 Bremerhaven. Gegenstand: Das Verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch Förderung des Wohlfahrtswesens der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und der Erziehung; die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und die Durchführung von Maßnahmen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich; Modellmaßnahmen, Modelleinrichtungen und den Betrieb von Ausbildungsstätten; das Abhalten von Kursen, Seminaren, die Errichtung und den Betrieb von Fortbildungsstätten und die Förderung der Teilnahme hieran; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere der ehrenamtlichen Arbeit und die Förderung von Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt; die Förderung der europäischen Integration mit Schwerpunkten im Bereich der Beitrittsländer; die Förderung von Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt; die Rückführung von Flüchtlingen in ihre Heimatländer. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung (§ 4) und der Gegenstand des Unternehmens (§ 2) wurden geändert.