Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 18112 HB
Firma: ATACAMA Software GmbH
Sitz: Bremen
Veränderungen
HRB 18112 HB: ATACAMA Software GmbH, Bremen, Universitätsallee 15, 28359 Bremen....
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HRB 18112 HB: ATACAMA Software GmbH, Bremen, Universitätsallee 15, 28359 Bremen....
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Veröffentlichung vom 07.02.2019 20:00:00
HRB 18112 HB: ATACAMA Software GmbH, Bremen, Universitätsallee 15, 28359 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens (Aktiva des Betriebsteils apenio) auf die apenio GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28336 HB) im Wege der Ausgliederung übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens (Aktiva des Betriebsteils atacama KV Software) auf die atacama KV Software GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28337 HB) im Wege der Ausgliederung übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens (Aktiva des Betriebsteils atacama blooms) auf die atacama blooms GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28338 HB) im Wege der Ausgliederung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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