Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRB 18009 HB
Firma: Rothmans Russia Holding GmbH
Sitz: Bremen
Löschungen
HRB 18009 HB: Rothmans Russia Holding GmbH, Bremen, Hermann-Ritter-Straße 114, 2...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.06.2013 20:00:00
HRB 18009 HB: Rothmans Russia Holding GmbH, Bremen, Hermann-Ritter-Straße 114, 28197 Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Rothmans Russia Holding GmbH und der British American Tobacco Holdings (Russia) B.V., Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Kamers van Koophandel unter KVK 33301563, ist beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a. die Rothmans Russia Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 18009 HB sowie im Handelsregister der Kamers van Koophandel unter KVK 50366033, als übertragender Rechtsträger und b. die British American Tobacco Holdings (Russia) B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Handelsweg 53 A, 1181 ZA Amstelveen, Niederlande), eingetragen im Handelsregister der Kamers van Koophandel unter KVK 33301563, als übernehmender Rechtsträger. 3. Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: a. Den Gläubigern der übertragenden Rothmans Russia Holding GmbH wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122j Abs. 1 Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie i. binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die übertragende Gesellschaft zuständige Gericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, und ii. glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigem der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die übertragende Gesellschaft zuständige Gericht entstanden sind. b. Nach dem niederländischen Recht wird den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 2:316 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande (Dutch Civil Code, ?DCC?) dadurch Schutz gewährt, dass jedem Gläubiger, der dies verlangt, jedenfalls durch eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eine Sicherheitsleistung oder andere Maßnahme zur Sicherstellung der Befriedung ihrer Gläubigeransprüche gegenüber den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zu leisten ist. Dies gilt nicht, sofern der Anspruch des Gläubigers hinreichend gesichert ist oder der finanzielle Status des übemehmenden Rechtsträgers nicht zu einer geringeren Sicherheit hinsichtlich der Befriedung der Gläubigeransprüche führt. Gemäß § 2:316 Abs. 2 DCC ist jeder Gläubiger berechtigt, dem Verschmelzungsplan durch eine Eingabe an das zuständige Zivilgericht unter Angabe der verlangten Sicherheiten innerhalb eines Monats ab der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans in einer landesweit veröffentlichten Zeitung und dem Bundesanzeiger der Niederlande zu widersprechen. Das Zivilgericht soll die Eingabe ablehnen, sofern der Antragsteller keinen prima facie-Nachweis führt, dass der finanzielle Status des übernehmenden Rechtsträgers den Gläubigern eine geringere Sicherheit hinsichtlich der Befriedung ihrer Ansprüche als vor der Verschmelzung gewährt und nur unzureichende Sicherheiten bereitgestellt wurden. 4. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise: a. Die British American Tobacco Holdings (Russia) B.V. ist die alleinige Gesellschafterin der Rothmans Russia Holding GmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Rothmans Russia Holding GmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. b. Die British American Tobacco Russia (Investments) Limited, mit Sitz in London, England, eingetragen im Handelsregister des Companies House unter 223593, ist die alleinige Gesellschafterin der British American Tobacco Holdings (Russia) B.V. Minderheitsgesellschafter sind somit an der British American Tobacco Holdings (Russia) B.V. nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. 5. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können sowohl für die Rothmans Russia Holding GmbH als auch die British American Tobacco Holdings (Russia) B.V. kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: British American Tobacco Holdings (Russia) B.V., Handelsweg 53 A, 1181 ZA Amstelveen, Niederlande.Vorgänge ohne Eintragung
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