Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremerhaven zum Aktenzeichen HRB 1052 BHV
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HRB 1052 BHV: Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung , Bre...
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HRB 1052 BHV: Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung , Bre...
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Veröffentlichung vom 11.08.2009 12:00:00
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung , BremerhavenLengstraße 1, 27572 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Lengstraße 1, 27572 Bremerhaven. Gegenstand: Die Betriebsführung des Fischereihafenbetriebes Bremerhaven und die wirtschaftliche Entwicklung des Fischereihafengebietes sowie Maßnahmen, die der Förderung des Fanges, der Verwertung und des Absatzes von Seefischen dienen, einschließlich der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit auf diesen und verwandten Gebieten. Umfang und Bedingungen der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben sind in einem besonderen mit der Freien Hansestadt Bremen geschlossenen Betriebsüberlassungsvertrag festgelegt. Der Gegenstand des Unternehmens beinhaltet insbesondere auch die landseitige Bewirtschaftung und Geschäftsführung des "Sondervermögens Fischereihafen" nebst hafenbezogenen Aufgaben im Rahmen der Zweckbestimmung des § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines "Sondervermögens Fischereihafen" (BremGBl. 2002, S. 225; 2006, S. 427). Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen. Ist nur ein Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin bestellt, so vertritt er/sie die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin in Gemeinschaft mit einem Prokuristen/einer Prokuristin vertreten. Jeder Geschäftsführer/jede Geschäftsführerin kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert worden..