Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRA 28030 HB
Firma: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Bremen
Veränderungen
Änderung der Firma: HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.01.2018 20:00:00
HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen (1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzesdiese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietens mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1,2,4 und 5. 7.)Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sin, den Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt)). Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts; Bremen; Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen; 1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1, 2, 4 und 5, 7.) Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sind, dem Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt); Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit Geschäfte mit Tochter- und Beteiligungsunternehmen betroffen sind. Vorstand: 1. Enslein, Daniela, *XX.XX.XXXX, Bremen; Anstalt öffentlichen Rechts; Satzung vom 01.01.2018Personen: Enslein, Daniela aus Bremen