Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bremen zum Aktenzeichen HRA 27704 HB
Firma: Entsorgung Nord GmbH & Co. KG
Sitz: Bremen
Löschungen
HRA 27704 HB: Entsorgung Nord GmbH & Co. KG, Bremen, Oken 3, 28219 Bremen. Die G...
Berichtigungen
HRA 27704 HB: Firma vormals: Entsorgung Nord GmbH Co. KG, Bremen, Oken 3, 28219 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.01.2017 20:00:00
HRA 27704 HB: Entsorgung Nord GmbH Co. KG, Bremen, Oken 3, 28219 Bremen (das Einsammeln, das Befördern, das Sortieren, das Aufbereiten und das Vermarkten von Abfällen und anderen Stoffen sowie der Handel damit. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Straßenreinigung sowie die Reinigung sonstiger Flächen. Gegenstand der Gesellschaft ist außerdem die Reparatur und Instandhaltung von Sonderfahrzeugen, Lastkraftwagen und Personenkraftwagen aller Art einschließlich deren Geräteauf- und -anbauten, die Vorbereitung und die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Fahrzeuguntersuchungen, die Durchführung baulicher Veränderungen an Fahrgestellen sowie an Auf- und Anbauten. Gegenstand der Gesellschaft ist schließlich der Handel mit Kraftfahrzeugen, Maschinen und technischem Zubehör aller Art, die Fuhrparkverwaltung, der Abschluß von Fahrzeugmiet- und -leasinggeschäften sowie die Erstellung von Fuhrparkwertgutachten und -wirtschaftlichkeitsberatungen.). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Entsorgung Nord Verwaltungs GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 31875 HB); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Kunst, Frank, *XX.XX.XXXX, Weyhe; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Entsorgung Nord GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 16526 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.12.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Kunst, Frank aus Weyhe