Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen PR 42
Firma: CENTURA Erbersdobler & Toldrian PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Pocking
Adresse: Simbacher Straße 19, 94060 Pocking
Löschungen
PR 42: CENTURA Erbersdobler & Toldrian PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft, Poc...
Veränderungen
CENTURA Erbersdobler & Toldrian Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberate...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.08.2013 12:00:00
CENTURA Erbersdobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsbeistand Partnerschaft, Fürstenzell (Griesbacher Straße 3, 94081 Fürstenzell). Name geändert, nun: CENTURA Erbersdobler & Toldrian Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt. Gegenstand geändert, nun: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Vertretungsbefugnis und in der Partnerschaft ausgeübter Beruf geändert, nun: Partner: Erbersdobler, Fritz, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fürstenzell, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Partner: Erbersdobler, Fabian, Steuerberater, Fürstenzell, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten: Partner: Toldrian, Karl, Steuerberater, Pocking, *XX.XX.XXXX; Würz, Silke, Rechtsanwältin, Vilshofen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Toldrian & Partner Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau PR 43) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Erbersdobler, Fabian, Steuerberater aus Fürstenzell,
Erbersdobler, Fritz, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer aus Fürstenzell,
Toldrian, Karl, Steuerberater aus Pocking,
Würz, Silke, Rechtsanwältin aus VilshofenNeueintragungen
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