Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen PR 22
Firma: LHP Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Sitz: Bad Windsheim
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PR 22: LHP Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, Bad Windsheim (Kegets...
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PR 22: LHP Lehmann Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, Bad Windsheim...
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Veröffentlichung vom 15.04.2009 12:00:00
LHP Lehmann Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft Bad Windsheim, Bad Windsheim, (Kegetstr. 3, 91438 Bad Windsheim).Name geändert, nun: LHP Lehmann Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 97215 Uffenheim. Gegenstand geändert, nun: Gegenstand der Partnerschaft ist, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Satz 3 StBerG. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Partnerschaft sind Tätigkeiten, die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die LHP Lehmann Hahn & Partner Steuerberatungsgesellschaft Uffenheim mit dem Sitz in Uffenheim (Amtsgericht Fürth PR 23) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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