Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen PR 124
Firma: Dres. Susanne Esper und Jürgen Esper, Partnerschaft von Ärzten der Fachrichtungen Chirurgie/Orthopädie
Sitz: Herzogenaurach
Adresse: Haydnstr. 29, 91074 Herzogenaurach
Veränderungen
PR 124: Dres. Susanne Esper und Jürgen Esper, Partnerschaft von Ärzten der Fachr...
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PR 124: Dres. Susanne Esper und Klaus Grimm, Partnerschaft von Ärzten der Fachri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.08.2017 02:04:00
PR 124: Dres. Susanne Esper und Klaus Grimm, Partnerschaft von Ärzten der Fachrichtungen Chirurgie/Orthopädie, Herzogenaurach (Haydnstraße 29, 91074 Herzogenaurach). Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gegenstand der Partnerschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist außerdem zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind, insbesondere die Bildung von Kooperationen mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Esper, Susanne, Fachärztin für Orthopädie, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Grimm, Klaus, Facharzt für Chirurgie, Erlangen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Praxisklinik im Herzogspark GmbH mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 15857). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Esper, Susanne, Fachärztin für Orthopädie aus Nürnberg,
Dr. Grimm, Klaus, Facharzt für Chirurgie aus Erlangen