Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 97894
Firma: "FLOST" GmbH Bauunternehmung
Sitz: Maisach, Ortsteil Überacker
Adresse: Fußbergerstraße 17, 82216 Maisach
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HRB 97894: "FLOST" GmbH Bauunternehmung, Maisach, Ortsteil Überacker, Landkreis ...
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"FLOST" GmbH Bauunternehmung, Maisach, Ortsteil Überacker, Landkreis Fürstenfeld...
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"FLOST" GmbH Bauunternehmung, Maisach, Ortsteil Überacker, Landkreis Fürstenfeld...
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"FLOST" GmbH Bauunternehmung, Maisach, Ortsteil Überacker, Landkreis F...
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Veröffentlichung vom 12.11.2008 12:00:00
Marcour + Partner Baubetreuungsgesellschaft mbH, Maisach, Ortsteil Überacker, Landkreis Fürstenfeldbruck, (Fußbergstraße 17, 82216 Überacker).Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile), 11 (Auflösung der Gesellschaft) und 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung sowie Einfügung der §§ 12a (Fälligkeit der Abfindungszahlung) und 13 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Die bisherigen §§ 13 (Schlußbestimmung) und 14 (Kosten) sind nunmehr die §§ 14 (Schlußbestimmung) und 15 (Kosten) der Satzung. Neue Firma: "FLOST" GmbH Bauunternehmung. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von Baumaßnahmen für Tiefbau, u. a. Kabel-, Kanal-, Leitungs- und Straßenbau sowie Herstellen von Durchbohrungen und Gewässerkreuzungen und alle mit dem Vorstehenden zusammenhängenden Arbeiten. Bestellt: Geschäftsführer: Seifert, Dietmar, Germering, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die "FLOST" GmbH Bauunternehumg mit dem Sitz in Maisach (Amtsgericht München HRB 60539) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seifert, Dietmar aus Germering
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Marcour + Partner Baubetreuungsgesellschaft mbH, Stockdorf, Gemeinde Gauting, La...