Veröffentlichungen vom Amtsgericht Würzburg zum Aktenzeichen HRB 9630
Firma: ABRD-Vermögensverwaltungs GmbH
Sitz: Würzburg
Adresse: Mergentheimer Straße 59, 97084 Würzburg
Veränderungen
ABRD-Vermögensverwaltungs GmbH, Würzburg (Mergentheimer Straße 59, 97084 Würzbur...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.12.2007 12:00:00
ABRD-Vermögensverwaltungs GmbH, Würzburg (Mergentheimer Straße 59, 97084 Würzburg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen aus der ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 7953) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.11.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.11.2007 die Beteilgung der ABRD Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH an der LN-Möbelhandels GmbH mit dem Sitz in Würzburg, Amtsgericht Würzburg HRB 7019, sowie die Rechte und Pflichten aus den zuzuordnenden Verträgen, insbesondere aus Unternehmensverträgen, also auch aus dem bei der LN-Möbelhandels GmbH eigetragenen Gewinnabführungsvertrag mit der übertragenden Gesellschaft vom 30.01.2003 von der ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 7953) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 12.12.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRB 7953). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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