Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 9599
Firma: Hörmannshofer Unternehmensgruppe GmbH
Sitz: Marktoberdorf
Adresse: Schwabenstraße 114, 87616 Marktoberdorf
Veränderungen
HRB 9599: Hörmannshofer Unternehmensgruppe GmbH, Marktoberdorf, Schwabenstraße 1...
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Hörmannshofer Unternehmensgruppe GmbH, Marktoberdorf, Schwabenstraße 114, 87616 ...
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Hörmannshofer Unternehmensgruppe GmbH, Marktoberdorf, Schwabenstraße 114, 87616 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2007 12:00:00
Hörmannshofer Unternehmensgruppe GmbH, Marktoberdorf (Schwabenstraße 114, 87616 Marktoberdorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'HÖRMANNSHOFER GROUP GmbH', und Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79759 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit. Des Weiteren die Beteiligung unter Ausübung der einheitlichen Leitung an Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung von Fassaden und Wärmedämmverbundsystemen tätig sein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heuser, Hans-Peter, Pöttmes, *XX.XX.XXXX; Heuser, Heinrich, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX; Heuser, Thomas, Pöttmes-Handzell, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Hörmannshofer Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten HRB 7948) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heuser, Hans-Peter aus Pöttmes,
Heuser, Heinrich aus Marktoberdorf,
Heuser, Thomas aus Pöttmes-Handzell