Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen HRB 9570
Firma: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH
Sitz: Passau
Veränderungen
HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshu...
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HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe Ostbayern GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 840...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2015 02:01:00
HRB 9570: Wochenblatt Verlagsgruppe Ostbayern GmbH, Passau, Maybachstraße 8, 84030 Landshut. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2015. Geschäftsanschrift: Maybachstraße 8, 84030 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Verlegen und Verbreiten von Anzeigenblättern und sonstigen Printmedien, insbesondere im bayerischen Raum. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Zelzer, Herbert, Vilshofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Wochenblatt Verlagsgruppe Gmbh & Co KG, mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRA 11151). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zelzer, Herbert aus Vilshofen