Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRB 9173
Firma: rt1.media group GmbH
Sitz: Augsburg
Adresse: Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg
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HRB 9173: rt1.media group GmbH, Augsburg, Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg....
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HRB 9173: rt1.media group GmbH, Augsburg, Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg....
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HRB 9173: rt1.media group GmbH, Augsburg, Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg....
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HRB 9173:rt1.media group GmbH, Augsburg, Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg.D...
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rt1.media group GmbH, Augsburg, Curt-Frenzel-Straße 4, 86167 Augsburg. Geschäfts...
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Veröffentlichung vom 16.09.2008 12:00:00
RT.1 GmbH, Augsburg (Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma und Gegenstand. Neue Firma: rt1.media group GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen insbesondere an Unternehmen der Medienbranche im In- und Ausland, welche Tätigkeiten ausüben in den Bereichen Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), Film und sonstigen Mediendiensten sowie das Halten von Markenrechten. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 13.08.2008 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Radio") auf die RT.1 Studios GmbH, nach Firmenänderung nun: hitradio.rt1 augsburg GmbH, mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 16187) übertragen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 13.08.2008 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "TV- und Videoproduktion") auf die rt1.tv production GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 18195) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.