Veröffentlichungen vom Amtsgericht Regensburg zum Aktenzeichen HRB 9158
Firma: intive GmbH
Sitz: Regensburg
Adresse: Prinz-Ludwig-Str. 17, 93055 Regensburg
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.08.2019 02:01:00
HRB 9158: intive GmbH, Regensburg, Prinz-Ludwig-Str. 17, 93055 Regensburg. Die intive GmbH mit dem Sitz in Regensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 9158, hat als übernehmende Gesellschaft den Verschmelzungsplan vom 19.08.2019 (Urkunde des Notarassessors Dr. Alexander Wagner in München als amtlich bestellter Vertreter des Notars Dr. Tilman Götte in München, Urkundenrolle Nummer 22466/2019) zur Bekanntmachung beim Amtsgericht Regensburg eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Rechtsträger:a) Die übertragende Gesellschaft hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach polnischem Recht (Spólca akcyjna). Ihre Firma lautet intive S.A. Ihr Sitz ist in Szczecin, Polen.b) Die übernehmende Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Ihre Firma lautet intive GmbH. Ihr Sitz ist in Regensburg, Bundesrepublik Deutschland.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:a) Die intive S.A. ist im Untemehmensregister des Bezirksgerichts für Szczecin - Zentrum in Szczecin, XIII Wirtschaftsabteilung des nationalen Gerichtsregisters unter der Nr. 652746 eingetragen.b) Die intive GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 9158 eingetragen.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:a) Bei der übernehmenden intive GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten intive GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der intive GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der intive GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG). Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der intive GmbH (z.Hd. Jana Kirchner, Neumarkter Straße 61, 81673 München) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übemehmenden intive GmbH gefordert werden.b) Bei der übertragenden Gesellschaft intive S.A. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 516 (10) KSH. Da die übemehmende Gesellschaft keine polnische Gesellschaft ist, gelten Art. 495 KSH und Art. 496 KSH für die in dem Verschmelzungsplan vorgesehene grenzüberschreitende Verschmelzung nicht. Die Gläubiger der intive S.A. können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans Sicherheit für ihre Ansprüche verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet ist. Im Streitfall entscheidet das für den Sitz der intive S.A. zuständige Gericht über die Gewährung einer Sicherheit auf Antrag des Gläubigers, sofern dieser innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gestellt wird. Durch den Antrag des Gläubigers wird das Verfahren zur Ausstellung einer Bescheinigung durch das Registergericht, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung mit polnischem Recht vereinbar ist, nicht ausgesetzt.c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos in den Büroräumen der intive S.A. unter folgender Anschrift eingeholt werden: Pl. Holdu Pruskiego 9, Szczecin, Polen.d) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter geben wir den folgenden Hinweis:(i) Die intive S.A. hat keine Minderheitsgesellschafter. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die intive Group GmbH.(ii) Die intive GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die intive S.A.Veränderungen
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