Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 9110
Firma: IMMO-HOLDING AG
Sitz: Kaufbeuren
Adresse: Zum Grund 13, 87600 Kaufbeuren
Veränderungen
IMMO-HOLDING AG, Kaufbeuren, (Zum Grund 13, 87600 Kaufbeuren).Die Hauptversammlu...
Vorgänge ohne Eintragung
IMMO-HOLDING AG, Kaufbeuren (Zum Grund 13, 87600 Kaufbeuren). Nicht eingetragen:...
Vorgänge ohne Eintragung
IMMO-HOLDING AG, Kaufbeuren (Zum Grund 13, 87600 Kaufbeuren). Beim Amtsgericht K...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2006 07:02:00
IMMO-HOLDING AG, Kaufbeuren (Bergstraße 2, 87600 Kaufbeuren). Aktiengesellschaft. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IMMO-HOLDING GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 7116). Satzung vom 15.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von und die Beteiligung an Gesellschaften, auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin anderer Gesellschaften. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hefele, Thomas, Mindelheim, *XX.XX.XXXX; Kirchhofer, Anna Maria, Kempten (Allgäu), *XX.XX.XXXX; Kugelmann, Bernhard, Mittelneufnach, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 15.000.- EUR. Die Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Voith Claudia, Kaufbeuren und die Firma IMMO REAL ESTATE ESTABLISHMENT, Vaduz /Liechtenstein. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden Gstöhl Anton, Unternehmensberater, Vaduz /Liechtenstein (Vorsitzender); Baas Norman, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Pirmasens (Stellvertreter); Chasklowicz Robert, Rechtsanwalt, Germaringen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hefele, Thomas aus Mindelheim,
Kirchhofer, Anna Maria aus Kempten (Allgäu),
Kugelmann, Bernhard aus Mittelneufnach