Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 89900
Firma: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)
Sitz: München
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HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Inn...
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Veröffentlichung vom 28.12.2016 02:09:00
HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Innere Wiener Str. 11 a/I, 81667 München. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Gegenstand der Gesellschaft besteht aus folgenden Geschäftsbereichen. Das Tätigwerden der Gesellschaft in den drei Geschäftsbereichen bestimmt sich nach den §§ 4a, 4b und 4c. (1) Unter den Voraussetzungen des § 4a beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 1 "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft" an der Organisation und den Kosten 1. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen und 2. der erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten. (2) Unter den Voraussetzungen des § 4b beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 2 "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmülldeponien" an der Organisation und den notwendigen Kosten von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinn des Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG. Dies sind Kosten 1. der historischen Erkundung bei altlastverdächtigen Flächen, 2. der orientierenden Untersuchung im Sinne von § 2 Nr. 3 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, 3. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen 4. von Sanierungsuntersuchungen im Sinn von § 13 BBodSchG 5. Sanierungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG und 6. Erforderlichen Vorkehrungen im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. (3) Unter den Voraussetzungen des § 4c gewährt die Gesellschaft im Geschäftsbereich 3 Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG. (4) Die Gesellschaft kann mit einer Zustimmungsmehrheit von mindestens 80 Prozent der Geschäftsanteile in der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben und Förderprogramme mit Bezug zu Altlasten und Deponien übernehmen, wenn für diese ein eigener Rechnungskreis erstellt wird. (5) Unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 4 und der §§ 4a, 4b und 4c kann die Gesellschaft gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen (z. B. Beratung, Fortbildung, Projektsteuerung) anbieten.Veränderungen
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