Veröffentlichungen vom Amtsgericht Würzburg zum Aktenzeichen HRB 8805
Firma: VVG Unterstützungs-GmbH
Sitz: Bayreuth
Veränderungen
HRB 8805: VVG Unterstützungs-GmbH, Kitzingen, Steigweg 24, 97318 Kitzingen. Sitz...
Veränderungen
HRB 8805: VVG Unterstützungs-GmbH, Kitzingen, Steigweg 24, 97318 Kitzingen. Ausg...
Veränderungen
HRB 8805: VVG Unterstützungs-GmbH, Würzburg, Nördliche Hafenstraße 12, 97080 Wür...
Veränderungen
VVG Unterstützungs-GmbH, Würzburg, Nördliche Hafenstraße 12, 97080 Würzburg. Die...
Veränderungen
VVG Unterstützungs-GmbH, Würzburg, Nördliche Hafenstraße 12, 97080 Würzburg. Die...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.08.2011 12:00:00
NVG Nordbayerische Vermarktungs-GmbH, Würzburg, Nördliche Hafenstr. 12, 97080 Würzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden geändert: Firma und Gegenstand, Zweck. Neue Firma: VVG Unterstützungs-GmbH. Geschäftsanschrift: Nördliche Hafenstraße 12, 97080 Würzburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist es, ausschließlich Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen, die bereits bei Ablauf des 31. Dezember 1993 in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschafterin Viehvermarktungsgenossenschaft Nordbayern e.G. oder einem anderen Trägerunternehmen standen, sowie deren Angehörigen für Fälle der Not, insbesondere wenn sie durch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Alter und Tod hervorgerufen ist, freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Beihilfen zu gewähren. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 16.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.08.2011 Teile des Vermögens (Vermögensteile am Kassenvermögen der Unterstützungsfonds sowie der dementsprechenden zugehörigen Versorgungsverpflichtungen) von der Südvieh-Südfleisch GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 70450) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
NVG Nordbayerische Vermarktungs-GmbH, Würzburg, Nördliche Hafenstr. 12, 97080 Wü...
Neueintragungen
NVG Nordbayerische Vermarktungs-GmbH, Würzburg (Otto-HahnStr. 3, 97080 Würzburg)...