Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aschaffenburg zum Aktenzeichen HRB 8761
Firma: Cordenka GmbH
Sitz: Erlenbach am Main
Löschungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Vorgänge ohne Eintragung
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg),...
Vorgänge ohne Eintragung
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main (Glanzstoffstr. 1, 63785 Obernburg). Nicht eing...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main (Glanzstoffstr. 1, 63785 Obernburg). Gesamtprok...
Veränderungen
Cordenka GmbH, Erlenbach am Main (Glanzstoffstr. 1, 63785 Obernburg). Bestellt G...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.05.2005 15:20:00
Cordenka Holding GmbH, Erlenbach am Main (Industrie Center Obernburg, 63784 Obernburg).Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden inbesondere geändert: § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 4 (neu § 5: Geschäftsführung und Vertretung) und § 5 (neu § 4: Geschäftsjahr). Die Cordenka GmbH mit dem Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 10372) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neuer Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von zellulosischen Filamentgarnen, insbesondere unter der Marke Cordenka®. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.