Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 8596
Firma: Biemann GmbH
Sitz: Erlangen
Adresse: Felix-Klein-Str. 76, 91058 Erlangen
Veränderungen
Biemann Automobile GmbH, Erlangen, Felix-Klein-Str. 76, 91058 Erlangen. Die Gese...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.07.2006 10:52:00
Biemann Holding GmbH, Erlangen (Felix-Klein-Str. 76, 91058 Erlangen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Vertretung und Geschäftsführung), 5 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung), 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 7 (Kündigung eines Gesellschafters), 11 (Gesellschafterversammlung), 12 (Gesellschafterbeschlüsse), 13 (Wettbewerbsverbot) und 15 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Biemann Automobile GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit sowie der Vertrieb und Vermittlung von Fahrzeugen aller Art, die Bearbeitung und Verarbeitung sowie Durchführung von Reparaturen an Fahrzeugen und Motoren, die Vermietung von Fahrzeugen sowie die Durchführung aller mit dem Fahrzeughandel und -gewerbe zusammenhängenden Geschäften. Bestellt: Geschäftsführer: Biemann, Fritz, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kracker, Gisela, Gräfenberg, *XX.XX.XXXX; Wagner, Rudolf, Forchheim, *XX.XX.XXXX; Woitzel, Heiko, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Die B i e m a n n GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 598) und die Autohaus Schaz GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 4614) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Biemann, Fritz aus Erlangen,
Kracker, Gisela aus Gräfenberg,
Wagner, Rudolf aus Forchheim,
Woitzel, Heiko aus Erlangen