Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landshut zum Aktenzeichen HRB 8569
Firma: PIN Privates Institut für Investitionsmanagement GmbH
Sitz: München
Adresse: Unterkenading 20, 94419 Reisbach
Veränderungen
PIN Privates Institut für Investitionsmanagement GmbH, Markt Reisbach, Unterkena...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.07.2011 12:00:00
PIN Privates Institut für Investitionsmanagement GmbH, Markt Reisbach, Unterkenading 20, 94419 Reisbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2011. Geschäftsanschrift: Unterkenading 20, 94419 Reisbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Anfertigung von Marktstudien und -Analysen, insbesondere für die volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und individuelle Zweckmäßigkeit der Investition in Anlagen erneuerbarer Energien in Europa; Anfertigung wissenschaftlicher Analysen zum Bedarf der Erzeugung von Strom durch Photovoltaik in Deutschland und im europäischen Ausland, Erstellung von Gutachten; Herausgabe eines Informationsdienstes; Veranstaltung von Seminaren über Photovoltaik als unternehmerisches Investment in Deutschland sowie im europäischen Raum, Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34 c GewO sowie der Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hager, Hans Peter, Gauting, *XX.XX.XXXX; Schoy, Thomas, Markt Reisbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PIN Privates Institut für Investitionsmanagement GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Reisbach (Amtsgericht Landshut, HRA 10074). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hager, Hans Peter aus Gauting,
Schoy, Thomas aus Markt Reisbach