Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 8526
Firma: n:aip Deutschland GmbH
Sitz: Fürth
Adresse: Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth
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HRB 8526: n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth. Die ...
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HRB 8526: n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth. Ausg...
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HRB 8526: n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth. Einz...
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HRB 8526:n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth.Geschä...
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n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth. Bestellt: Gesc...
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n:aip Deutschland GmbH, Fürth, Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth.Geschäftsanschr...
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n:aip Deutschland GmbH, Fürth (Kaiserstr. 168 - 170, 90763 Fürth). Bestellt: Ges...
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Veröffentlichung vom 01.09.2006 09:31:00
n:aip Deutschland GmbH, Fürth (Kaiserstr. 168-170, 90763 Fürth). Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Pflege- und Therapiemanagement im Bereich der außerklinischen Intensivpflege von Patienten (Home Care), einschließlich der Schulung und Beratung von Patienten, Angehörigen, Ärzten, Einrichtungen und Kostenträgern sowie die Forschung, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit in diesen Therapien. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und medizintechnischen Produkten im In- und Ausland. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen von Handels- und Dienstleistungsgesellschaften im In- und Ausland sowie die Erbringung zentraler Management- und sonstiger Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften, u.a. IT-Beratung, Marketing, Controlling und Verwaltung. Die n:aip Holding GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 7323) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.