Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 83314
Firma: Harris Communications GmbH
Sitz: München
Adresse: Nymphenburger Str. 1, StB`in Schnürch Renate, 80335 München
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HRB 83314: Harris Communications GmbH, München, Nymphenburger Str. 1, StB`in Sch...
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HRB 83314: Harris Communications GmbH, München, Donnersbergerstr. 22a, 80634 Mün...
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HRB 83314: Harris Communications GmbH, München, Donnersbergerstr. 22a, 80634 Mün...
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HRB 83314: Harris Communications GmbH, München, Donnersbergerstr. 22a, 80634 Mün...
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HRB 83314:Harris Communications GmbH, München, Donnersbergerstr. 22a, 80634 Münc...
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Harris Communications GmbH, München, Carl-Zeiss-Ring 19 a, 85737 Ismaning. Geänd...
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Harris Communications GmbH, München, Carl-Zeiss-Ring 19 a, 85737 Ismaning. Die G...
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Harris Communications GmbH, München, Richard Reitzner Allee 4, 85540 München.Ges...
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Veröffentlichung vom 18.03.2009 12:00:00
Harris Semiconductor Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Richard Reitzner Allee 4, 85540 München.Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Harris Communications GmbH. Geschäftsanschrift: Richard Reitzner Allee 4, 85540 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Kommunikations-Equipment für Stimmerkennungs-, Daten und Videoanwendungen und den damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen, die von der Harris Corporation oder ihren Tochtergesellschaften hergestellt bzw. erbracht werden oder den Benutzern oder Händlern zum Erwerb angeboten werden. Die Harris Communications GmbH mit dem Sitz in Rheinzabern (Amtsgericht Landau HRB 21757) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.