Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen HRB 8053
Firma: FORTAVIO AG
Sitz: München
Veränderungen
FORTAVIO AG, Passau, Fasangartenstr. 3, 81737 München.Neuer Sitz: München. Sitz ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2010 22:00:00
FORTAVIO AG, Passau, Fasangartenstr. 3, 81737 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.07.2010. Geschäftsanschrift: Fasangartenstr. 3, 81737 München. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung; Wirtschaftsberatung; Patent-, Lizenz-, und Markenberatung; Handel mit Rechten an und aus Schutzrechten; Erbringung von Dienstleistungen, die direkt oder indirekt mit dem Kauf, Verkauf oder Beteiligung von Unternehmen und von Übertragungen von Beteiligungen zusammenhängen; Erwerb und Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; sonstige sich aus dem Gegenstand ergebende und in Zusammenhang stehende Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, es sei denn die Gesellschaft ist im Besitz der Erlaubnis. Ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt und kein im Handelsregister eingetragener Prokurist vorhanden, wird die Gesellschaft durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Bestellt: Vorstand: Kantner, Ulrich, München, *XX.XX.XXXX; Meier, Simone, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ottavio GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 7499). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kantner, Ulrich aus München,
Meier, Simone aus München