Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen HRB 8038
Firma: Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH
Sitz: Vilshofen an der Donau
Adresse: Passauer Straße 21, 94474 Vilshofen an der Donau
Veränderungen
HRB 8038: Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Vilshofen an der Donau, Passaue...
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HRB 8038: Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Vilshofen an der Donau, Passaue...
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HRB 8038: Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Passau, Am Mollnhof 2, 94036 Pa...
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HRB 8038: Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Passau, Am Mollnhof 2, 94036 Pa...
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Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Passau, Am Mollnhof 2, 94036 Passau. Ausg...
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Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Passau, Am Mollnhof 2, 94036 Passau. Ausg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2010 22:00:00
Maier & Korduletsch Schmierstoff GmbH, Passau, Am Mollnhof 2, 94036 Passau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2010. Geschäftsanschrift: Am Mollnhof 2, 94036 Passau. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung, Lagerung und Vertrieb von Schmierstoffen und sonstigen Betriebs- und Pflegemitteln, die der Schmierung, Kühlung, Kraftübertragung, Reinigung, Energieerzeugung und Korrosionsschutz direkt oder indirekt dienen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Berger, Johann, Forsthart, *XX.XX.XXXX; Maier, Alexander, Vilshofen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Maier & Korduletsch Energie GmbH, mit dem Sitz in Passau (künftig Vilshofen) (Amtsgericht Passau HRB 4796). Die Abspaltung wurde am 24.08.2010 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und ist wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Berger, Johann aus Forsthart,
Maier, Alexander aus Vilshofen