Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRB 7789
Firma: CIRCLE - KREIS FÜR NEUE KUNST + KULTUR gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Schillerstraße 15, 10625 Berlin
Veränderungen
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Veränderungen
Veröffentlichung vom 25.02.2015 02:01:00
HRB 7789:CIRCLE - KREIS FÜR NEUE KUNST + KULTUR FÜR BAMBERG gemeinnützige GmbH, Bamberg, Ottostraße 35, 96047 Bamberg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2015 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: CIRCLE - KREIS FÜR NEUE KUNST + KULTUR gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a) Kunst und Kultur; b) Völkerverständigung: hier vorrangig mit asiatischen Kulturen und Ländern. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Erwerb und Pflege von Kunstwerken für die Stadt Bamberg; b) Aufbau und Sammlung zeitgenössischer Kultur und Kunst für die Stadt Bamberg; c) Unterstützung der Museen der Stadt Bamberg im Hinblick auf Ausstellungen und Sammlungen zeitgenössischer Kunst; d) Sammlung Zeitgenössischer Skulptur im öffentlichen Raum der Stadt Bamberg; e) Unterstützung des Kunstvereins Bamberg e.V. im Hinblick auf Ausstellungen und Sammlungen zeitgenössischer Kunst. 3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Sie kann ihre Zwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO verwirklichen, beispielsweise um die Ausstattung von Museen und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen zu sichern. 4. Die Gesellschaft kann unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 2 AO von der Möglichkeit der Mittelweitergabe Gebrauch machen. Zuwendungen setzen voraus, daß die hierdurch begünstigten Körperschaften selbst steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen und insoweit durch die zuständigen Finanzbehörden anerkannt sind. Die Gesellschaft wird entsprechende Zuwendungen nur insoweit erbringen, als ihre finanzielle Lage dies unter hinreichender Berücksichtigung der unter vorstehender Ziff. 1 lit. a) und b) festgelegten Zwecksetzungen gewährleistet. Die steuerbegünstigten Zwecke, für die die Mittel vom Empfänger verwendet werden, können sich von dem satzungsmäßigen Zweck der Gesellschaft unterscheiden. Insbesondere ist die Gesellschaft insoweit nicht auf die Zweckverfolgung in Bamberg oder mit Bezug zur Stadt Bamberg beschränkt.Veränderungen
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Neueintragungen
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